Ramadan, der Fastenmonat

Einen besonderen Stellenwert erhält der Fastenmonat Ramadan durch die koranische Aussage, wonach es gerade dieser Monat gewesen ist, in dem der „Koran  als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung.

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Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten. Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit.

Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig  und körperlich dazu imstande ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen ist ebenfalls gültig.

Neben diesen praktischen Aspekten der Fastenpflicht gibt es mehrere ethisch-moralische Komponenten, die der Muslim im Ramadan zu beachten hat. Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art.

Das Fastenbrechen am Ende des Tages wird mit vielen traditionellen Speisen begonnen und kann im Kreise der Familie bis in die Morgenstunden andauern.